Das Landgericht Erfurt hat in der Debatte um die Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen in den Sechs- und Achtzylinder-Motoren von Audi (Schadstoffklasse 5) ein echtes Ausrufungszeichen gesetzt. Die Kammer ist der Meinung, dass mit dem Motor ausgerüstete Modelle auch in der Schadstoffklasse 5 konkret vom Abgasskandal betroffen sind. Im Urteil ging es um einem Audi A8 mit einem Sechszylinder-Motor der Baureihe EA897. Der Motor ist in allen Oberklasse-Modellen von Audi, in den Porsche SUV und und im VW Touareg verbaut. Verpflichtende Rückrufaktionen gab es bisher die Schadstoffklasse 6, in der der Motor in der Ausbauversion „Evolution“ zum Einsatz. Interessant an diesem Urteil: VW muss den AUDI zurücknehmen, weil der Konzern sich laut Meinung der Kammer die Verantwortlichkeit anrechnen lassen muss.
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Die Urteilsbegründung ist eine echte „Klatsche“ für VW: Einfaches Leugnen sei kein ausreichender Vortrag, mussten sich die Volkswagen-Anwälte sagen lassen. Man könne nicht „ernsthaft in Zweifel ziehen“, dass VW an der Entwicklung eines unstrittig vom Abgasskandal betroffenen Motors beteiligt war. Der Motor ist demnach nicht anders zu behandeln als das Schummel-Aggregat EA189, denn auch bei EA897-Modellen sei vom Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung auszugehen – diese sei unzulässig und das Verhalten sittenwidrig, so das Gericht in klaren Worten.
VW hat sich beim EA189 aus wirtschaftlichen Überlegungen für eine Manipulation entschieden, dies begründet die Sittenwidrigkeit dieser bewussten Täuschung, die die verharmlosenden Bezeichnung „Schummelei“ nicht verdient habe. Analog dazu sei das Inverkehrbringen des EA897 zu bewerten.
In einer besonders „scheppernden“ Passage der Urteilsbegründung heißt es: VW habe die die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zum eigenen Vorteil ausgenutzt.