1 U 115/17 – VW verhindert Urteil in letzter Minute

Im VW-Skandal erhĂ€lt eine klagende Autofahrerin nicht nur den vollen Kaufpreis zurĂŒck, sie darf auch das Auto behalten und muss keine NutzungsentschĂ€digung bezahlen. VW bleibt dabei konsequent bei der „Erst vor dem OLG wird verglichen-Strategie“ und konnte auch so wieder in allerletzter Minute verhindern, dass ein deutsches Oberlandesgericht ein Urteil fĂ€llt – diesmal allerdings zu einem extrem hohen Preis.

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Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelte, allerdings machte das Einlenken des Autohauses und die Überweisung des kompletten Kaufpreises der Sache wieder mal ein Ende. Warum VW immer dieses „Tour“ fĂ€hrt ist klar: So wird das Prozesskostenrisiko erhöht und ein großer Teil der betroffenen Opfer scheut das Risiko. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung von www.pkw-rueckgabe.de: „Unter dem Strich rechnet sich das, denn so wird die große Menge der Klagewilligen doch deutlich eingedampft!“Der VW HĂ€ndler hĂ€tte vor dem OLG wieder mit dem aktuell typischen Thema der umgekehrten Beweislast zu kĂ€mpfen. Demnach muss der Beklagte Argumente dafĂŒr finden, warum dem KlĂ€ger kein Schaden entstanden ist. Da VW allerdings derzeit keine technischen Details zum Abgasskandal liefert, fĂ€llt es HĂ€ndlern zunehmend schwerer, den gestiegenen InformationsbedĂŒrfnissen kritischer Richter zu entsprechen.

1 U 115/17 – Und wieder ein Aktenzeichen ohne Urteil

Dr. Gerrit W. Hartung, Partner bei MBK RechtsanwĂ€lte in Mönchengladbach fĂŒr den PLZ-Bereich „4“ zustĂ€ndiger Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal: „KlĂ€ger haben aktuell einen guten Lauf und sollten sich von den Risiken des notwendigen Verfahrens nicht entmutigen lassen, selbst dann, wenn das Risiko selbst getragen werden muss.“

Im vorliegenden Fall hatte die klagende Kundin Ausdauer bewiesen und ihre Zuversicht wurde belohnt. Nach der Niederlage in der ersten Instanz zeichnete sich schon frĂŒh ab, dass das OLG Naumburg verbraucherfreundlich urteilen wĂŒrde. Interessant diesmal: Ein bekannt großzĂŒgiges Angebot lehnte die KlĂ€gerin ab und wollte so ein Urteil erzwingen. Der HĂ€ndler konnte dieses nur mit der kompletten Überweisung aller Forderungen verhindern. Dass die KlĂ€gerin das Auto behalten kann beruht auf der Tatsache, dass die Zahlung des HĂ€ndlers als so genannte „Zahlung ohne Rechtsgrund“ einging und so keine RĂŒckforderungsansprĂŒche in Bezug auf das Auto entstehen.

„Prozessual super gelaufen!“ freut sich Hartung ĂŒber den Ausgang des Naumburger Verfahrens.

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