1 & 1 (1und1) verwirrt Verbraucher/Kunden mit dem Verweis auf das sogenannte Post-Identifikationsverfahren

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In den letzten Wochen und Monaten erhielten wir vielfach von Usern die Information, dass die 1&1 Internet AG durch den Verweis auf das sogenannte Post-Identifikationsverfahren Verbraucher dazu bewegen will, bestimmte Dokumente, die von der 1&1 Internet AG benötigt werden, zu unterzeichnen. In einer Vielzahl von Schreiben der 1&1 Internet AG wird der Verbraucher am Ende des Briefes auf Folgendes hingewiesen: „P.S.: Sollten wir Ihren Auftrag „Auftrag zum Anschluss und Rufnummernmitnahme“ nicht erhalten, behalten wir uns vor, das Post-Identifikationsverfahren einzusetzen, um die Bestellung durchführen zu können.“

Wir haben diesbezüglich Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif, der eine Vielzahl von Mandanten in Verfahren gegen die 1&1 Internet AG betreut, befragt.

Rechtsanwalt Andrej Greif: Der Verweis auf das Post-Identifikationsverfahren ist nicht nachvollziehbar. Durch diesen Verweis wird offensichtlich der Versuch unternommen, beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, dass dann ein anderes Unternehmen, hier die Deutsche Post, einen Vertragsabschluss herbeiführen bzw. die Bestellung auslösen bzw. erzwingen kann.

Dies ist aber grundsätzlich nicht der Fall. Bei dem sogenannten Post-Identifikationsverfahren, auch Post-Ident-Verfahren genannt, kann durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG eine Identifikation von Personen erfolgen. Ursprünglich wurde dieses Verfahren z.B. für eine bequeme Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes für Direktbanken eingeführt. Für die Durchführung des Post-Identifikationsverfahrens ist es grundsätzlich erforderlich, dass der betroffene Verbraucher mit seinem Personalausweis bzw. seinem Pass zu einer Filiale der Deutschen Post geht und sich dort ausweist. Ohne diesen Schritt kann das Post-Ident-Verfahren grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Ohne ein Zutun des Verbrauchers kann dadurch auch kein Vertragsabschluss herbeigeführt bzw. eine Bestellung ausgelöst werden.

Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass Unternehmen durch den Verweis auf das Post-Identifikationsverfahren lediglich versuchen, den Verbraucher unter Druck zu setzen, um dadurch z.B. bestimmte Rückmeldungen zu erhalten.

Mehr Infos auch unter http://www.schulze-greif.de

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